Software, Online-Tagebücher und Apps in der Arztpraxis: Checkliste zur Vermeidung rechtlicher Probleme
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Rechtsanwälte, Psychologen oder Steuerberater sind gem. § 203 StGB verpflichtet, die ihnen anvertrauten Informationen vertraulich zu halten. Wer die Schweigepflicht verletzt, muß mit strafrechtlicher Verfolgung und berufsrechtlichen Maßnahmen rechnen. Der Einsatz von Computern ist in dieser Hinsicht vor allem im ärztlichen Umfeld problematisch: Ärztinnen und Ärzte müssen hinreichende Vorkehrungen treffen, damit durch die Nutzung von Software oder Datenmanagementlösungen nicht gegen die ärztliche Schweigepflicht oder Datenschutzbestimmungen verstossen wird.
Ich habe daher für die AG Diabetes und Technologie der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG), den Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e.V.(VDBD) sowie für die Dachorganisation diabetesDE eine leicht verständliche Checkliste entwickelt.
Diese soll Ärztinnen und Ärzten helfen, eine vorhandene bzw. zur Anschaffung vorgesehenes Datenmanagementlösung auf Risiken zu prüfen bzw. im Gespräch mit den Außendienstmitarbeitern entsprechender Anbieter die richtigen Fragen zu stellen.
Weitere Infos: https://www.abgemahnt.de/?p=6324