13.05.2014: Kostenloser Vortrag: Änderungen im Online-Recht — so vermeiden Sie Abmahnungen
Am 13.Mai 2014 informiere ich in Balingen in einem öffentlichen Vortrag über die Neuerungen im Fernabsatzrecht und e‑commerce, die am 13.06.2014 ohne Übergangsfrist in Kraft treten.
Ab Juni gelten komplett neue Pflichten für Internetauftritte – Firmen, Handwerksbetrieben und Selbstständigen drohen Abmahnungen
Am 13.06.2014 treten umfassende Gesetzesänderungen im elektronischen Geschäftsverkehr („e‑commerce“) in Kraft. Diese bringen erhebliche Vorteile für Anbieter, insbesondere werden das Widerrufsrecht der Verbraucher eingeschränkt und die Rechte der Unternehmen deutlich verbessert.
Internetseiten müssen angepasst werden
Gewerblich betriebene Internetseiten, Webshops oder eBay-Angebote müssen pünktlich auf diese neue Rechtslage umgestellt werden, ansonsten drohen teure Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten. Im Gegensatz zu bisherigen Gesetzesänderungen gibt es keinerlei Übergangsfrist. Die Anpassungen müssen daher am 13.06.2014 ‑um Punkt Mitternacht!- vollzogen und freigeschaltet sein. Wer dies versäumt – aber auch, wer die Änderungen schon früher macht – handelt rechtswidrig und riskiert eine teure Abmahnung bzw. Unterlassungsforderungen.
Abmahnkanzleien sitzen in Startlöchern
Sog. „Abmahnkanzleien“ sitzen bereits in den Startlöchern; Experten erwarten eine Flut von Abmahnungen, die über Firmen, Handwerker und Selbstständige hereinbrechen werden.
Die wichtigsten Neuerungen betrifft das Widerrufsrecht für Verbraucher. So gibt es nun eine einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen, der Verbraucher muss den Widerruf eindeutig erklären und grundsätzlich nun auch die Rücksendekosten tragen. Shopbetreiber und gewerbliche Verkäufer (zB bei ebay oder Amazon) müssen dazu die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung erheblich umarbeiten. Unternehmen müssen künftig auch zahlreiche weitere Informationspflichten erfüllen, beispielsweise muss bereits vor Vertragsschluss detailliert über „Bestehen und die Bedingungen von Kundendienst, Kundendienstleistungen und Garantie“ informiert werden. In vielen Fällen wird auch das Impressum an die neue Rechtslage angepasst werden müssen.
Auch in Punkto Datenschutz drohen Abmahnungen: wer beispielsweise sog. „like“-Buttons für facebook, google+ oder Twitter einsetzt oder Webstatistiken führt, muss über die damit verbundene Datenverwendung umfassend aufklären.
Keine Übergangsfrist
Vielen Gewerbetreibenden ist die Dringlichkeit der Lage nicht bewusst. Nur wenige sind sich darüber im Klaren, welche erhebliche Anpassungen bzw. Umstellungen der Webauftritte erforderlich sind, um der neuen Rechtslage zu entsprechen
Der Vortrag findet statt am 13.Mai 2014 um 19.30 Uhr im Hotel Stadt Balingen (oberhalb Stadthalle), Hirschbergstraße 48, 72336 Balingen.
Der Eintritt ist kostenlos. Es wird um eine großzügige Spende für die „Balinger Tafel“ gebeten.
Referent ist Rechtsanwalt Oliver Ebert
Termin: 13.05.2014
Uhrzeit: 19:30 Uhr
Ort: Hotel Stadt Balingen (oberhalb Stadthalle), Hirschbergstraße 48, 72336 Balingen