Wettbewerbsrecht – worum gehts?
Bei Werbung oder Internetauftritt sind zahlreiche Gesetze und Vorschriften zu beachten. Hierbei handelt es sich nicht nur um „klassische“ Regeln wie dem Verbot irreführender oder herabsetzender Werbung. Unternehmen – egal ob Handwerksbetrieb oder Selbständiger – müssen sich daher über die für sie jeweils einschlägigen Vorschriften informieren. Denn Abmahnkanzleien stützen sich oft auf exotische Regelungen, die oft nur dem spezialisierten Anwalt bekannt sind.
In Produktbeschreibung bzw. im Label von Textilien müssen deren Faserbestandteile deklariert werden. Dabei genügt der Fasertyp alleine nicht, auch dürfen nur vorgegebene Bezeichnungen verwendet werden. Markennamen wie beispielsweise Trevira statt der Bezeichnung Polyester sind daher nicht erlaubt.
Selbst geringe Verstöße gegen wettbewerbsrechtlich relevante Vorschriften können zu einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung (Abmahnung) mit Konkurrenten oder Abmahnverbänden führen.
Umgekehrt ist ärgerlich, wenn man selbst die belastenden Pflichten (zB. Widerrufsrecht für Verbraucher) und Werberegeln erfüllt, während sich dreiste Konkurrenten diesen Aufwand sparen und/oder mit agressiver Werbung die Verbraucher täuschen. In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, gegen solche Rechtsverstöße vorzugehen, da der Konkurrent mit seinem Rechtsbruch ja letztlich auch auf Ihre Kosten Umsatzvorteile erzielt.
Unsere Dienstleistungen im Wettbewerbsrecht
- Prüfung von Internetauftritten / Webshops
- Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen / Abmahnungen gegenüber Mitbewerbern
- Abwehr von Abmahnungen / Klagen
- Abwehr von Schadensersatzforderungen
Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung sollte keinesfalls ignoriert werden, da dies zu erheblichen Kosten und möglicherweise auch strafrechtlichen Konsequenzen führen kann. Umgekehrt sollte aber selbst bei eindeutigem Rechtsverstoß nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, da diese erhebliche finanzielle Folgen haben kann.
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