Wettbewerbsrecht

Wett­be­werbs­recht – wor­um gehts?


Bei Wer­bung oder Inter­net­auf­tritt sind zahl­rei­che Geset­ze und Vor­schrif­ten zu beach­ten. Hier­bei han­delt es sich nicht nur um „klas­si­sche“ Regeln wie dem Ver­bot irre­füh­ren­der oder her­ab­set­zen­der Wer­bung. Unter­neh­men – egal ob Hand­werks­be­trieb oder Selb­stän­di­ger – müs­sen sich daher über die für sie jeweils ein­schlä­gi­gen Vor­schrif­ten infor­mie­ren. Denn Abmahn­kanz­lei­en stüt­zen sich oft auf exo­ti­sche Rege­lun­gen, die oft nur dem spe­zia­li­sier­ten Anwalt bekannt sind.

Bei­spiel:


In Pro­dukt­be­schrei­bung bzw. im Label von Tex­ti­li­en müs­sen deren Faser­be­stand­tei­le dekla­riert wer­den. Dabei genügt der Faser­typ allei­ne nicht, auch dür­fen nur vor­ge­ge­be­ne Bezeich­nun­gen ver­wen­det wer­den. Mar­ken­na­men wie bei­spiels­wei­se Tre­vi­ra statt der Bezeich­nung Poly­es­ter sind daher nicht erlaubt.

Selbst gerin­ge Ver­stö­ße gegen wett­be­werbs­recht­lich rele­van­te Vor­schrif­ten kön­nen zu einer wett­be­werbs­recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung (Abmah­nung) mit Kon­kur­ren­ten oder Abmahn­ver­bän­den füh­ren.

Umge­kehrt ist ärger­lich, wenn man selbst die belas­ten­den Pflich­ten (zB. Wider­rufs­recht für Ver­brau­cher) und Wer­be­re­geln erfüllt, wäh­rend sich dreis­te Kon­kur­ren­ten die­sen Auf­wand spa­ren und/oder mit agres­si­ver Wer­bung die Ver­brau­cher täu­schen. In die­sen Fäl­len kann es sinn­voll sein, gegen sol­che Rechts­ver­stö­ße vor­zu­ge­hen, da der Kon­kur­rent mit sei­nem Rechts­bruch ja letzt­lich auch auf Ihre Kos­ten Umsatz­vor­tei­le erzielt.

Unse­re Dienst­leis­tun­gen im Wett­be­werbs­recht


  • Prü­fung von Inter­net­auf­trit­ten / Web­shops
  • Prü­fung von All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB)
  • Durch­set­zung von Unter­las­sungs­an­sprü­chen / Abmah­nun­gen gegen­über Mit­be­wer­bern
  • Abwehr von Abmah­nun­gen / Kla­gen
  • Abwehr von Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen
Wich­tig:

Eine wett­be­werbs­recht­li­che Abmah­nung soll­te kei­nes­falls igno­riert wer­den, da dies zu erheb­li­chen Kos­ten und mög­li­cher­wei­se auch straf­recht­li­chen Kon­se­quen­zen füh­ren kann. Umge­kehrt soll­te aber selbst bei ein­deu­ti­gem Rechts­ver­stoß nicht vor­schnell eine Unter­las­sungs­er­klä­rung abge­ge­ben wer­den, da die­se erheb­li­che finan­zi­el­le Fol­gen haben kann.

Lesen Sie hier­zu mei­ne Emp­feh­lun­gen:

Abmah­nung erhal­ten – was nun, was tun?

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Mar­ken­recht | Urhe­ber­recht | EDV-Recht


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