Was ist eine Abmahnung ?
Eine Abmahnung ist eine formale, außergerichtliche Aufforderung an eine andere Person, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. Im Klartext bedeutet dies: jemand, der das Recht eines anderen verletzt, wird von diesem aufgefordert, sein rechtswidriges Handeln in Zukunft zu unterlassen.
In der Regel enthält eine Abmahnung
- eine Darlegung, welches Verhalten konkret beanstandet wird,
- eine Erklärung, warum der Abmahnende seine Rechte verletzt fühlt
- eine Aufforderung, das beanstandete Verhalten künftig zu unterlassen und eine sog. Unterlassungserklärung abzugeben
- eine Aufforderung, diese Unterlassungerklärung durch ein Vertragsstrafeversprechen abzusichern
- eine Fristsetzung, innerhalb derer die Unterlassungserklärung abgeben werden soll
- die Androhung gerichtlicher Schritte für den Fall der Fristversäumnis
In manchen Fällen wird zugleich gefordert:
- dem Abmahner Schadensersatz (zB. Lizenzkosten) zu zahlen
- dem Abmahner die Anwaltskosten für die Abmahnung zu erstatten
- dem Abmahner Auskünfte zu erteilen, beispielsweise über Art und Umfang des beanstandeten Verhaltens
Häufige Abmahngründe ergeben sich aus Wettbewerbsrecht, aus Markenrecht oder Urheberrecht.
Auch im Arbeitsrecht können Abmahnungen ausgesprochen werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite meines auf Arbeitsrecht spezalisierten Kollegen: www.rek-arbeitsrecht.de.