Was ist eine Abmah­nung ?

Eine Abmah­nung ist eine for­ma­le, außer­ge­richt­li­che Auf­for­de­rung an eine ande­re Per­son, ein bestimm­tes Ver­hal­ten künf­tig zu unter­las­sen. Im Klar­text bedeu­tet dies: jemand, der das Recht eines ande­ren ver­letzt, wird von die­sem auf­ge­for­dert, sein rechts­wid­ri­ges Han­deln in Zukunft zu unter­las­sen.

In der Regel ent­hält eine Abmah­nung

  • eine Dar­le­gung, wel­ches Ver­hal­ten kon­kret bean­stan­det wird,
  • eine Erklä­rung, war­um der Abmah­nen­de sei­ne Rech­te ver­letzt fühlt
  • eine Auf­for­de­rung, das bean­stan­de­te Ver­hal­ten künf­tig zu unter­las­sen und eine sog. Unter­las­sungs­er­klä­rung abzu­ge­ben
  • eine Auf­for­de­rung, die­se Unter­las­sung­er­klä­rung durch ein Ver­trags­stra­fever­spre­chen abzu­si­chern
  • eine Frist­set­zung, inner­halb derer die Unter­las­sungs­er­klä­rung abge­ben wer­den soll
  • die Andro­hung gericht­li­cher Schrit­te für den Fall der Frist­ver­säum­nis

In man­chen Fäl­len wird zugleich gefor­dert:

  • dem Abmah­ner Scha­dens­er­satz (zB. Lizenz­kos­ten) zu zah­len
  • dem Abmah­ner die Anwalts­kos­ten für die Abmah­nung zu erstat­ten
  • dem Abmah­ner Aus­künf­te zu ertei­len, bei­spiels­wei­se über Art und Umfang des bean­stan­de­ten Ver­hal­tens

Häu­fi­ge Abmahn­grün­de erge­ben sich aus Wett­be­werbs­recht, aus Mar­ken­recht oder Urhe­ber­recht.

Auch im Arbeits­recht kön­nen Abmah­nun­gen aus­ge­spro­chen wer­den. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen hier­zu fin­den Sie auf der Sei­te mei­nes auf Arbeits­recht spe­za­li­sier­ten Kol­le­gen: www.rek-arbeitsrecht.de.

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