Abmahnung erhalten ? Oder müssen Sie selbst abmahnen ?

Als Fachanwalt für IT-Recht und TÜV-zertifizierter Datenschutz-Auditor bin ich Rechtsexperte für Internet und Social Media. Nutzen Sie meine Expertise zur Durchsetzung Ihrer Rechte (z.B. Marken, UWG, Urheberrechte, Fotos) - oder um solche Abmahnungen abzuwehren.

Urheberrecht

Unerlaubte Nutzung von Texten, Fotos, Musik, Filmen | Lizenzverstöße bei Software ...

Urheberrecht +

EDV-Recht

Kauf / Leasing / Mängel von Software & Hardware | Softwareerstellungsverträge ...

EDV-Recht +

Wettbewerbsrecht

Unzulässige Werbung | fehlerhafte AGB | unzureichendes Impressum | falsche Widerrufsbelehrung ...

Wettbewerbsrecht +

Markenrecht

Verwendung geschützter Marke |Ähnlichkeit mit geschütztem Zeichen | Namenskollision ...

Markenrecht +

Anwalt für Inter­net­recht Oli­ver Ebert | Fach­an­walt für IT-Recht


Abmah­nung erhal­ten oder ver­mei­den?

Als spe­zia­li­sier­ter Anwalt für Inter­net­recht hel­fe ich Ihnen

Ob blo­ße Inter­net­prä­senz, Web­shop oder kom­ple­xe data-mining-Struk­tu­ren: vie­le Unter­neh­men unter­schät­zen die juris­ti­schen Anfor­de­run­gen des Inter­net­zeit­al­ters; es dro­hen extrem teu­re Rechts­strei­tig­kei­ten. Dabei geht es meist nicht allei­ne um das Infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie­recht: gera­de bei Abmah­nung spie­len die Rechts­ge­bie­te Wett­be­werbs­recht, Urhe­ber­recht oder Mar­ken­recht eine wich­ti­ge Rol­le.

Schon ein unvoll­stän­di­ges Impres­sum oder klei­ne Feh­ler in den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) füh­ren schnell zu einer Abmah­nung. Erst recht kann die (selbst unbe­ab­sich­tig­te) Ver­wen­dung eines geschütz­ten Zei­chens oder Bil­des sehr teu­er wer­den, gan­ze Mar­ke­ting­kam­pa­gnen unver­mit­telt auf Eis legen.

Auch bei Beschaffung/Leasing von EDV- und Büro­ge­rä­ten, Soft­ware­ent­wick­lungs­auf­trä­gen oder Lizenz­ver­trä­gen muss die sich rasend ent­wi­ckeln­de Rechts­la­ge berück­sich­tigt wer­den — ansons­ten dro­hen unan­ge­neh­me Über­ra­schun­gen.

Ein Rechts­streit in die­sem Bereich ist in aller Regel mit sehr hohen Kos­ten ver­bun­den — eine unzu­läng­li­che juris­ti­sche Ver­tre­tung kann daher zu erheb­li­chen finan­zi­el­len Fol­gen füh­ren. Hin­zu kommt, dass die ein­schlä­gi­ge Gesetz­ge­bung sehr kom­plex ist und es nahe­zu täg­lich neue Urtei­le gibt, die beach­tet wer­den müs­sen. Dane­ben erfor­dert die Mate­rie auch ein hohes Maß an tech­ni­schem Ver­ständ­nis.

Nur Anwäl­te, wel­che spe­zi­el­le Kennt­nis­se sowie gericht­li­che Erfah­rung nach­wei­sen kön­nen, dür­fen den Titel “Fach­an­walt für IT-Recht” füh­ren: unter den bun­des­weit über 140.000 Anwäl­ten gibt es außer mir nur noch ca. 300 ande­re Juris­ten, wel­che zur Füh­rung die­ser Fach­an­walts­be­zeich­nung berech­tigt sind.

Seit andert­halb Jahr­zehn­ten bin ich auch als Hoch­schul­lehr­be­auf­trag­ter für Inter­net­recht und e‑commerce tätig.

Oli­ver Ebert
Fach­an­walt für IT-Recht