Anwalt für Internetrecht Oliver Ebert | Fachanwalt für IT-Recht
Abmahnung erhalten oder vermeiden?
Als spezialisierter Anwalt für Internetrecht helfe ich Ihnen
Ob bloße Internetpräsenz, Webshop oder komplexe data-mining-Strukturen: viele Unternehmen unterschätzen die juristischen Anforderungen des Internetzeitalters; es drohen extrem teure Rechtsstreitigkeiten. Dabei geht es meist nicht alleine um das Informationstechnologierecht: gerade bei Abmahnung spielen die Rechtsgebiete Wettbewerbsrecht, Urheberrecht oder Markenrecht eine wichtige Rolle.
Schon ein unvollständiges Impressum oder kleine Fehler in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) führen schnell zu einer Abmahnung. Erst recht kann die (selbst unbeabsichtigte) Verwendung eines geschützten Zeichens oder Bildes sehr teuer werden, ganze Marketingkampagnen unvermittelt auf Eis legen.
Auch bei Beschaffung/Leasing von EDV- und Bürogeräten, Softwareentwicklungsaufträgen oder Lizenzverträgen muss die sich rasend entwickelnde Rechtslage berücksichtigt werden — ansonsten drohen unangenehme Überraschungen.
Ein Rechtsstreit in diesem Bereich ist in aller Regel mit sehr hohen Kosten verbunden — eine unzulängliche juristische Vertretung kann daher zu erheblichen finanziellen Folgen führen. Hinzu kommt, dass die einschlägige Gesetzgebung sehr komplex ist und es nahezu täglich neue Urteile gibt, die beachtet werden müssen. Daneben erfordert die Materie auch ein hohes Maß an technischem Verständnis.
Nur Anwälte, welche spezielle Kenntnisse sowie gerichtliche Erfahrung nachweisen können, dürfen den Titel “Fachanwalt für IT-Recht” führen: unter den bundesweit über 140.000 Anwälten gibt es außer mir nur noch ca. 300 andere Juristen, welche zur Führung dieser Fachanwaltsbezeichnung berechtigt sind.
Seit anderthalb Jahrzehnten bin ich auch als Hochschullehrbeauftragter für Internetrecht und e‑commerce tätig.
Oliver Ebert
Fachanwalt für IT-Recht