EDV-Recht / IT-Verträge
EDV und Internet bringen eine Vielzahl von rechtlichen Problemen mit sich. Nicht nur im e‑Commerce sowie beim Betrieb von Internetportalen und Shopsystemen, sondern auch bei der Beschaffung von Hard- und Software und der Vertragsgestaltung im IT-Recht und Urheberrecht lauern zahlreiche Minenfelder.
Häufig werden aus Unkenntnis oder Fehleinschätzung vertragliche Regelungen vereinbart bzw. akzeptiert, die im Streitfall erhebliche finanzielle Folgen haben können.
Ein Rechtsstreit in diesem Bereich ist in aller Regel mit sehr hohen Kosten verbunden — eine unzulängliche juristische Vertretung kann daher schnell recht teuer werden. Hinzu kommt, dass die einschlägige Gesetzgebung sehr komplex ist und es nahezu täglich neue Urteile gibt, die beachtet werden müssen. Daneben erfordert die Materie auch ein hohes Maß an technischem Verständnis.
Nur Anwälte, welche spezielle Kenntnisse sowie gerichtliche Erfahrung nachweisen können, dürfen den Titel “Fachanwalt für IT-Recht” führen: unter den bundesweit über 140.000 Anwälten gibt es außer mir nur noch ca. 300 andere Juristen, welche zur Führung dieser Fachanwaltsbezeichnung berechtigt sind. Seit anderthalb Jahrzehnten bin ich auch als Hochschullehrbeauftragter für Internetrecht und e‑commerce tätig.
Unsere Dienstleistungen im EDV-Recht
- Juristische Begleitung bei Beschaffungsverhandlungen und IT-Projekten
- Vertragsgestaltung
- Rechtliche Überprüfung von Websites, Shop-Systemen und Portalen
- Beratung zu allen Fragen des e‑commerce
- Erstellung von Datenschutzvereinbarungen
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