Seit 13.06.2014: neues Verbraucherrecht in Kraft
Heute, am 13.06.2014 — um Punkt Mitternacht — sind umfassende Gesetzesänderungen im Verbraucherrecht in Kraft getreten.
Verbraucher können nun nicht mehr nur typische “Fernabsatzverträge” — also Käufe per Internet, Telefon oder Fax — widerrufen, sondern es gibt jetzt auch ein Widerrufsrecht für “außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge”. So ist es nun unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich, Verträge mit Handwerkern oder Maklern zu widerrufen.
Unternehmer müssen im Internet zusätzliche Informationspflichten erfüllen; Ladenbesitzer haben dazu besondere Aushänge zu machen. Im elektronischen Geschäftsverkehr („e‑commerce“) bringen die Neuregelungen allerdings unterm Strich erhebliche Vorteile für Anbieter, insbesondere werden das Widerrufsrecht der Verbraucher eingeschränkt und die Rechte der Unternehmen deutlich verbessert. Auch die Rücksendekosten muß nun grundsätzlich der Verbraucher tragen.
Gewerblich betriebene Internetseiten, Webshops oder eBay-Angebote müssen auf die neue Rechtslage umgestellt sein, es gibt hier keine Ausnahmen. Die in Shops bisher verwendetenen Rechtstexte müssen ersetzt bzw. angepasst werden.
Wer die erforderlichen Änderungen nicht vornimmt, handelt rechtswidrig und riskiert teure Abmahnungen bzw. Unterlassungsforderungen.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben: hierzu einige wichtige Tipps.