Urheberrecht

Urhe­ber­recht


Ob Foto­gra­fie, Text, Musik, Soft­ware, Illus­tra­ti­on, Kar­te, Clip­art – die Rech­te des jewei­li­gen Autoren bzw. Erstel­lers sind meist durch urhe­ber­recht­li­che Nor­men geschützt.

Ein Rech­te­inha­ber kann daher unter­sa­gen, dass sein „Werk“ ohne sei­ne Zustim­mung in Wer­bung oder Inter­net­auf­tritt genutzt wird. Selbst eine unab­sicht­li­che Ver­let­zung des Urhe­ber­rechts kann daher zu emp­find­li­chen Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen und Unter­las­sungs­an­sprü­chen füh­ren.

Bei­spiel:
Auf der Web­sei­te eines Unter­neh­mens wird ein im Inter­net häu­fig kur­sie­ren­des Foto ver­wen­det; man ging davon aus, dass es kos­ten­los ver­wen­det wer­den dürf­te.

Mit­tels einer urhe­ber­recht­li­chen Abmah­nung ver­langt der Foto­graf nun Unter­las­sung der wei­te­ren Nut­zung und die Ent­fer­nung des Fotos, Scha­dens­er­satz in vier­stel­li­ger Höhe sowie Ersatz sei­ner Anwalts­kos­ten.

Das Urhe­ber­recht birgt dabei enor­me Tücken: die Beauf­tra­gung einer Wer­be­agen­tur, eines Pro­gram­mie­rers oder eines Foto­gra­fen führt näm­lich noch lan­ge nicht dazu, dass dem Auf­trag­ge­ber dann mit Bezah­lung auch das Arbeits­er­geb­nis “gehört”.

Wird näm­lich kei­ne Rege­lung getrof­fen, dann ent­steht in der Regel näm­lich nur ein ein­fa­ches Nut­zungs­recht, d.h. man darf das gelie­fer­te Arbeits­er­geb­nis tat­säch­lich nur be-nut­zen. Jede Ände­rung (z.B. Ergän­zung, Über­set­zung, Anpas­sung) oder Ver­wer­tung (z.B. Ver­kauf, Ver­viel­fäl­ti­gung) ist nicht erlaubt und muss grund­sätz­lich noch­mals bezahlt wer­den.

Haf­tung für Mit­ar­bei­ter !
Beson­ders pro­ble­ma­tisch: das Unter­neh­men haf­tet grund­sätz­lich für sei­ne Mit­ar­bei­ter. Wenn also am Arbeits­platz ille­gal Musik “getauscht” wird oder sons­ti­ge Rechts­ver­let­zun­gen began­gen wer­den, dann muss der Arbeit­ge­ber zunächst hier­für ein­ste­hen bzw. für die ent­stan­de­nen Kos­ten und Schä­den auf­kom­men.

Unse­re Dienst­leis­tun­gen im Urhe­ber­recht


  • Erstellung/Prüfung von Lizenz­ver­trä­gen
  • Ver­tei­di­gung der Urhe­ber­rech­te, bei­spiels­wei­se von Foto­gra­fen, Autoren, Soft­ware­ent­wick­lern und Musi­kern
  • Abwehr von urhe­ber­recht­li­chen Abmah­nun­gen / Kla­gen
  • Ver­tei­di­gung im Straf­ver­fah­ren (Urhe­ber­recht)
Wich­tig:
Eine urhe­ber­recht­li­che Abmah­nung soll­te kei­nes­falls igno­riert wer­den, da dies zu erheb­li­chen Kos­ten und mög­li­cher­wei­se auch straf­recht­li­chen Kon­se­quen­zen füh­ren kann. Umge­kehrt soll­te aber selbst bei ein­deu­ti­gem Rechts­ver­stoß nicht vor­schnell eine Unter­las­sungs­er­klä­rung abge­ge­ben wer­den, da die­se erheb­li­che finan­zi­el­le Fol­gen haben kann.

Lesen Sie hier­zu mei­ne Emp­feh­lun­gen:
Abmah­nung erhal­ten – was nun, was tun?

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