Urheberrecht
Ob Fotografie, Text, Musik, Software, Illustration, Karte, Clipart – die Rechte des jeweiligen Autoren bzw. Erstellers sind meist durch urheberrechtliche Normen geschützt.
Ein Rechteinhaber kann daher untersagen, dass sein „Werk“ ohne seine Zustimmung in Werbung oder Internetauftritt genutzt wird. Selbst eine unabsichtliche Verletzung des Urheberrechts kann daher zu empfindlichen Schadensersatzforderungen und Unterlassungsansprüchen führen.
Auf der Webseite eines Unternehmens wird ein im Internet häufig kursierendes Foto verwendet; man ging davon aus, dass es kostenlos verwendet werden dürfte.
Mittels einer urheberrechtlichen Abmahnung verlangt der Fotograf nun Unterlassung der weiteren Nutzung und die Entfernung des Fotos, Schadensersatz in vierstelliger Höhe sowie Ersatz seiner Anwaltskosten.
Das Urheberrecht birgt dabei enorme Tücken: die Beauftragung einer Werbeagentur, eines Programmierers oder eines Fotografen führt nämlich noch lange nicht dazu, dass dem Auftraggeber dann mit Bezahlung auch das Arbeitsergebnis “gehört”.
Wird nämlich keine Regelung getroffen, dann entsteht in der Regel nämlich nur ein einfaches Nutzungsrecht, d.h. man darf das gelieferte Arbeitsergebnis tatsächlich nur be-nutzen. Jede Änderung (z.B. Ergänzung, Übersetzung, Anpassung) oder Verwertung (z.B. Verkauf, Vervielfältigung) ist nicht erlaubt und muss grundsätzlich nochmals bezahlt werden.
Haftung für Mitarbeiter !
Besonders problematisch: das Unternehmen haftet grundsätzlich für seine Mitarbeiter. Wenn also am Arbeitsplatz illegal Musik “getauscht” wird oder sonstige Rechtsverletzungen begangen werden, dann muss der Arbeitgeber zunächst hierfür einstehen bzw. für die entstandenen Kosten und Schäden aufkommen.
Unsere Dienstleistungen im Urheberrecht
- Erstellung/Prüfung von Lizenzverträgen
- Verteidigung der Urheberrechte, beispielsweise von Fotografen, Autoren, Softwareentwicklern und Musikern
- Abwehr von urheberrechtlichen Abmahnungen / Klagen
- Verteidigung im Strafverfahren (Urheberrecht)
Eine urheberrechtliche Abmahnung sollte keinesfalls ignoriert werden, da dies zu erheblichen Kosten und möglicherweise auch strafrechtlichen Konsequenzen führen kann. Umgekehrt sollte aber selbst bei eindeutigem Rechtsverstoß nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, da diese erhebliche finanzielle Folgen haben kann.
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Abmahnung erhalten – was nun, was tun?
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