Einbetten von Videos in Facebook ist nun grundsätzlich zulässig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer aktuellen Entscheidung (Beschluss vom 21.10.2014, Az.: C – 348/13) klargestellt, daß das Einbetten externer Inhalte — also beispielsweise das Einbinden von Videos und Musikdateien bei facebook — grundsätzlich keine öffentliche Wiedergabe im urheberechtlichen Sinne darstellt.
Dies war bislang noch umstritten; vor allem das höchste deutsche Gericht — der Bundesgerichtshof (BGH) — sah dies bis dahin noch anders. Bislang war es daher durchaus riskant, beispielsweise in facebook auf ein Video bei youtube zu verlinken — es drohten Abmahnungen bzw. Unterlassungsforderungen der Rechteinhaber.
Trotzdem kann man noch immer keine hundertprozentige Entwarnung geben: der EuGH betont nämlich ausdrücklich, dass man nur dann keine öffentliche Wiedergabe annehmen könne, wenn das eingebettete Werk mit Erlaubnis bzw. Billigung des Urheberrechtsinhabers ins Netz gestellt wurde. Wie Gerichte daher künftig entscheiden, wenn ein eingebettetes youtube-Video dort tatsächlich ohne Genehmigung des Rechteinhabers gepostet wurde, bleibt daher abzuwarten.
Tipp: Wer ganz sicher gehen will, sollte daher nur solche Videos oder Materialien einbetten, die nicht offensichtlich gegen den Willen des Rechteinhabers im Netz stehen