Markenrecht, Kennzeichenrecht, Namensrecht
Das Namens- und Kennzeichenrecht birgt erhebliche Fallstricke für alle, die im Internet tätig sind — oder ein neues Unternehmen gründen. Bei Registrierung einer Internetdomain oder der Wahl eines Firmennamens ist nämlich dringend zu beachten, dass der gewählte Name nicht mit einem bereits bestehenden Recht kollidiert.
Es reicht hierbei nicht aus, wenn man zuvor (nur) prüft, ob jemand anderes diesen Namen bereits verwendet. Denn für eine Rechtsverletzung genügt bereits eine gewisse Ähnlichkeit, sofern diese zu einer Verwechslungsgefahr führen kann. Dies kann fatale Folgen haben.
Die neue Firma aradaua* GmbH wird gegründet, welche Geschenkartikel produziert. Unter der Adresse aradaua.de betreibt sie einen Shop und bewirbt diesen mit großem finanziellen Einsatz. Nach drei Jahren wird über den Shop bereits ein Jahresumsatz von über einer Million Euro erzielt.
Plötzlich erhält die Firma eine markenrechtliche Abmahnung. Sie wird aufgefordert, ab sofort die weitere Verwendung der Bezeichnung „aradaua“ zu unterlassen. Denn diese sei verwechslungsfähig mit der Marke „aradava“, die bereits vor Gründung der Firma im Markenregister eingetragen war.
Dies bedeutet im Klartext: Umbenennung der Firma, Freigabe der Domain, Vernichtung von Werbematerialien und Produktverpackungen. Hinzu kommen Schadensersatzansprüche und Anwaltskosten in deutlich fünfstelliger Höhe. Der Firma droht möglicherweise Insolvenz, da die komplette Geschäftsgrundlage entzogen wird.
Das kann nicht sein? Leider doch. Denn die Rechtsprechung im Markenrecht ist sehr streng.
Als spezialisierter Anwalt könnte ich durch geschicktes Verhandeln vielleicht zwar doch noch eine Weiternutzung erreichen. Es ist aber klar, dass der Markeninhaber sich eine solche „Markenlizenz“ sehr teuer bezahlen lassen würde …
*Die Zeichen aradaua und aradava sind fiktiv
Die Bewertung und Prüfung der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr ist von einem Laien kaum zu bewerkstelligen und enorm risikobehaftet. Im Falle eines Rechtsstreits drohen fast immer Kosten im deutlich vierstelligen Bereich — eine spezialisierte juristische Beratung ist daher unbedingt erforderlich.
Unsere Dienstleistungen im Kennzeichenrecht
- Namens- und Markenrecherche (vor Domainanmeldung oder Unternehmensgründung)
- Erstellung/Prüfung von Markenlizenzverträgen
- Verteidigung von Namens‑, Kennzeichen- und Markenrechten
- Verteidigung im Strafverfahren (Markenrecht)
- Abwehr von Abmahnungen / Klagen
- Abwehr von Schadensersatzforderungen
Eine markenrechtliche Abmahnung sollte keinesfalls ignoriert werden, da dies zu erheblichen Kosten und möglicherweise auch strafrechtlichen Konsequenzen führen kann. Umgekehrt sollte aber selbst bei eindeutigem Rechtsverstoß nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, da diese erhebliche finanzielle Folgen haben kann.
Lesen Sie hierzu meine Empfehlungen:
Abmahnung erhalten – was nun, was tun?
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