Markenrecht & Kennzeichenrecht

Mar­ken­recht, Kenn­zei­chen­recht, Namens­recht


Das Namens- und Kenn­zei­chen­recht birgt erheb­li­che Fall­stri­cke für alle, die im Inter­net tätig sind — oder ein neu­es Unter­neh­men grün­den. Bei Regis­trie­rung einer Inter­net­do­main oder der Wahl eines Fir­men­na­mens ist näm­lich drin­gend zu beach­ten, dass der gewähl­te Name nicht mit einem bereits bestehen­den Recht kol­li­diert.

Es reicht hier­bei nicht aus, wenn man zuvor (nur) prüft, ob jemand ande­res die­sen Namen bereits ver­wen­det. Denn für eine Rechts­ver­let­zung genügt bereits eine gewis­se Ähn­lich­keit, sofern die­se zu einer Ver­wechs­lungs­ge­fahr füh­ren kann. Dies kann fata­le Fol­gen haben.

Bei­spiel:
Die neue Fir­ma ara­daua* GmbH wird gegrün­det, wel­che Geschenk­ar­ti­kel pro­du­ziert. Unter der Adres­se aradaua.de betreibt sie einen Shop und bewirbt die­sen mit gro­ßem finan­zi­el­len Ein­satz. Nach drei Jah­ren wird über den Shop bereits ein Jah­res­um­satz von über einer Mil­li­on Euro erzielt.

Plötz­lich erhält die Fir­ma eine mar­ken­recht­li­che Abmah­nung. Sie wird auf­ge­for­dert, ab sofort die wei­te­re Ver­wen­dung der Bezeich­nung „ara­daua“ zu unter­las­sen. Denn die­se sei ver­wechs­lungs­fä­hig mit der Mar­ke „ara­da­va“, die bereits vor Grün­dung der Fir­ma im Mar­ken­re­gis­ter ein­ge­tra­gen war.
Dies bedeu­tet im Klar­text: Umbe­nen­nung der Fir­ma, Frei­ga­be der Domain, Ver­nich­tung von Wer­be­ma­te­ria­li­en und Pro­dukt­ver­pa­ckun­gen. Hin­zu kom­men Scha­dens­er­satz­an­sprü­che und Anwalts­kos­ten in deut­lich fünf­stel­li­ger Höhe. Der Fir­ma droht mög­li­cher­wei­se Insol­venz, da die kom­plet­te Geschäfts­grund­la­ge ent­zo­gen wird.

Das kann nicht sein? Lei­der doch. Denn die Recht­spre­chung im Mar­ken­recht ist sehr streng.

Als spe­zia­li­sier­ter Anwalt könn­te ich durch geschick­tes Ver­han­deln viel­leicht zwar doch noch eine Wei­ter­nut­zung errei­chen. Es ist aber klar, dass der Mar­ken­in­ha­ber sich eine sol­che „Mar­ken­li­zenz“ sehr teu­er bezah­len las­sen wür­de …

*Die Zei­chen ara­daua und ara­da­va sind fik­tiv

Die Bewer­tung und Prü­fung der mar­ken­recht­li­chen Ver­wechs­lungs­ge­fahr ist von einem Lai­en kaum zu bewerk­stel­li­gen und enorm risi­ko­be­haf­tet. Im Fal­le eines Rechts­streits dro­hen fast immer Kos­ten im deut­lich vier­stel­li­gen Bereich — eine spe­zia­li­sier­te juris­ti­sche Bera­tung ist daher unbe­dingt erfor­der­lich.

Unse­re Dienst­leis­tun­gen im Kenn­zei­chen­recht


  • Namens- und Mar­ken­re­cher­che (vor Domain­an­mel­dung oder Unter­neh­mens­grün­dung)
  • Erstellung/Prüfung von Mar­ken­li­zenz­ver­trä­gen
  • Ver­tei­di­gung von Namens‑, Kenn­zei­chen- und Mar­ken­rech­ten
  • Ver­tei­di­gung im Straf­ver­fah­ren (Mar­ken­recht)
  • Abwehr von Abmah­nun­gen / Kla­gen
  • Abwehr von Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen
Wich­tig:

Eine mar­ken­recht­li­che Abmah­nung soll­te kei­nes­falls igno­riert wer­den, da dies zu erheb­li­chen Kos­ten und mög­li­cher­wei­se auch straf­recht­li­chen Kon­se­quen­zen füh­ren kann. Umge­kehrt soll­te aber selbst bei ein­deu­ti­gem Rechts­ver­stoß nicht vor­schnell eine Unter­las­sungs­er­klä­rung abge­ge­ben wer­den, da die­se erheb­li­che finan­zi­el­le Fol­gen haben kann.

Lesen Sie hier­zu mei­ne Emp­feh­lun­gen:
Abmah­nung erhal­ten – was nun, was tun?

Wei­te­re Rechts­ge­bie­te

Wett­be­werbs­recht | Urhe­ber­recht | EDV-Recht


Alles rund um die Abmah­nung

Rat­ge­ber Abmah­nung

Mar­ken­recht | Blog

Abmahnung erhalten?

Besser gleich zum Experten!

0711 / 7676 591 (Stuttgart)
07433 / 9675 950 (Balingen)
sekretariat@rek.de