Streitwert
Die Kosten für die Tätigkeit eines Anwalts sowie die Gerichtsgebühren hängen vielmals vom sog. Streitwert oder Gegenstandswert ab.
Der Streitwert bemisst sich dabei nach dem “Wert” der Sache. Bei einer Geldforderung entspricht der Streitwert in der Regel dem streitigen Rechnungsbetrag. Komplizierter wird es, wenn kein konkreter Schadensbetrag feststeht oder Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden. Hier nehmen die Gerichte dann oft einen sog. Regelstreitwert an.
Bei einer markenrechtlichen Auseinandersetzung wird meist ein Regelstreitwert von 50.000,00 angenommen, für einen Wettbewerbsverstoss gilt häufig ein Streitwert von 2.000,00 — 5.000,00 EUR.
Generell gilt: Je höher der Streitwert, umso teuerer wird eine rechtliche Auseinandersetzung.