Die Zivil­pro­zess­ord­nung (ZPO) regelt das gericht­li­che Ver­fah­ren in bür­ger­li­chen (=zivil­recht­li­chen) Strei­tig­kei­ten.  In der ZPO fin­den sich auch Zustän­dig­keits- und Fris­ten­re­ge­lun­gen, wel­che ins­be­son­de­re auch im Ver­fah­ren des einst­wei­li­gen Recht­schut­zes wich­tig sind.

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