Abmahnung erhalten, was nun, was tun?
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, dann sollten folgende Tipps beachtet werden:
1. Abmahnung unbedingt ernst nehmen und Fristen beachten
Auch wenn Sie die Abmahnung als „Abzocke“ erachten oder die Forderungen für weit überzogen halten: sofern es nicht offensichtlich um einen Betrugsversuch handelt, dann sollten das Anschreiben unbedingt ernst genommen werden.
Beachten Sie unbedingt die gesetzten Fristen, da ansonsten eine einstweilige Verfügung droht !
2. Vorgeworfenen Rechtsverstoß prüfen und ggf. umgehend abstellen
Prüfen Sie, ob die vorgeworfene Rechtsverletzung überhaupt zutrifft. Falls ja, stellen Sie diese umgehend ab. Nicht selten kommt es vor, dass Abmahnkanzleien auch Fehler machen und unzutreffende Sachverhalte rügen oder schlicht die falschen Personen abmahnen.
Aber auch wenn Sie den Rechtsverstoß sicher nicht begangen haben, sollten Sie die Abmahnung nicht ignorieren: es droht nämlich dennoch eine einstweilige Verfügung, deren Kosten zunächst auch bei Ihnen vollstreckt werden können.
3. Keine persönliche Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
Der gegnerische Anwalt vertritt nicht Ihre Interessen. Erwarten Sie daher nicht, dass Sie mit diesem „reden“ oder diesen gar zum Verzicht auf die Forderungen seines Mandanten (!) überreden können. Auch besteht das Risiko, dass die Kontaktaufnahme oder eine vermeintlich für Sie vorteilhafte Einigung tatsächlich zu noch höheren Gebühren führt.
4. Spezialisierten Anwalt einschalten
Die Prüfung einer Abmahnung birgt sehr viele Fallstricke; eine unsachgemäße Vorgehensweise kann zu erheblichen Nachteilen und Kosten führen. „Tipps“ aus Internet oder von Bekannten können teuer werden.
Es ist daher dringend zu raten, dass Sie die Abmahnung von einem spezialisierten und erfahrenen Anwalt prüfen lassen. Dieser kann einschätzen, ob die Abmahnung berechtigt ist und die gebotene (prozess-)taktische Vorgehensweise empfehlen. Auch wird er eine notwendige Unterlassungserklärung möglichst günstig umformulieren bzw. reduzieren.
Vielmals lässt sich auch eine Herabsetzung der von der Gegenseite geforderten Kosten erreichen.
5. Nicht vorschnell Unterlassungserklärung abgeben
Wenn eine Abmahnung offensichtlich berechtigt ist und die von der Gegenseite geforderten Kosten relativ gering sind, dann liegt es oft nahe, die geforderte Unterlassungserklärung einfach abzugeben und sich die Kosten einer eigenen anwaltlichen Beratung zu sparen.
Dies ist aber in mehrfacher Hinsicht riskant:
- Oft sind die Unterlassungserklärungen so vorformuliert, dass man hier zusätzliche Verpflichtungen und unnötige Risiken eingeht.
- Auch die Vertragsstrafe ist häufig unnötig hoch angesetzt –als Laie kann man aber nicht beurteilen, ob und inwieweit diese Beträge herabzusetzen sind.
Und auch wenn es für den juristischen Laien paradox erscheint:
In manchen Fällen kann es sogar ratsamer und günstiger sein, bewusst keine Unterlassungserklärung abzugeben, es also auf einen etwaigen Rechtsstreit ankommen zu lassen. Ein spezialisierter Anwalt kann Ihnen hier helfen, die optimale Entscheidung zu treffen.