Abmah­nung erhal­ten, was nun, was tun?

Wenn Sie eine Abmah­nung erhal­ten, dann soll­ten fol­gen­de Tipps beach­tet wer­den:

1. Abmah­nung unbe­dingt ernst neh­men und Fris­ten beach­ten

Auch wenn Sie die Abmah­nung als „Abzo­cke“ erach­ten oder die For­de­run­gen für weit über­zo­gen hal­ten: sofern es nicht offen­sicht­lich um einen Betrugs­ver­such han­delt, dann soll­ten das Anschrei­ben unbe­dingt ernst genom­men wer­den.

Ach­tung:
Beach­ten Sie unbe­dingt die gesetz­ten Fris­ten, da ansons­ten eine einst­wei­li­ge Ver­fü­gung droht !

2. Vor­ge­wor­fe­nen Rechts­ver­stoß prü­fen und ggf. umge­hend abstel­len

Prü­fen Sie, ob die vor­ge­wor­fe­ne Rechts­ver­let­zung über­haupt zutrifft. Falls ja, stel­len Sie die­se umge­hend ab. Nicht sel­ten kommt es vor, dass Abmahn­kanz­lei­en auch Feh­ler machen und unzu­tref­fen­de Sach­ver­hal­te rügen oder schlicht die fal­schen Per­so­nen abmah­nen.

Aber auch wenn Sie den Rechts­ver­stoß sicher nicht began­gen haben, soll­ten Sie die Abmah­nung nicht igno­rie­ren: es droht näm­lich den­noch eine einst­wei­li­ge Ver­fü­gung, deren Kos­ten zunächst auch bei Ihnen voll­streckt wer­den kön­nen.

3. Kei­ne per­sön­li­che Kon­takt­auf­nah­me mit der Gegen­sei­te

Der geg­ne­ri­sche Anwalt ver­tritt nicht Ihre Inter­es­sen. Erwar­ten Sie daher nicht, dass Sie mit die­sem „reden“ oder die­sen gar zum Ver­zicht auf die For­de­run­gen sei­nes Man­dan­ten (!) über­re­den kön­nen. Auch besteht das Risi­ko, dass die Kon­takt­auf­nah­me oder eine ver­meint­lich für Sie vor­teil­haf­te Eini­gung tat­säch­lich zu noch höhe­ren Gebüh­ren führt.

4. Spe­zia­li­sier­ten Anwalt ein­schal­ten

Die Prü­fung einer Abmah­nung birgt sehr vie­le Fall­stri­cke; eine unsach­ge­mä­ße Vor­ge­hens­wei­se kann zu erheb­li­chen Nach­tei­len und Kos­ten füh­ren. „Tipps“ aus Inter­net oder von Bekann­ten kön­nen teu­er wer­den.

Es ist daher drin­gend zu raten, dass Sie die Abmah­nung von einem spe­zia­li­sier­ten und erfah­re­nen Anwalt prü­fen las­sen. Die­ser kann ein­schät­zen, ob die Abmah­nung berech­tigt ist und die gebo­te­ne (prozess-)taktische Vor­ge­hens­wei­se emp­feh­len. Auch wird er eine not­wen­di­ge Unter­las­sungs­er­klä­rung mög­lichst güns­tig umfor­mu­lie­ren bzw. redu­zie­ren.

Viel­mals lässt sich auch eine Her­ab­set­zung der von der Gegen­sei­te gefor­der­ten Kos­ten errei­chen.

5. Nicht vor­schnell Unter­las­sungs­er­klä­rung abge­ben

Wenn eine Abmah­nung offen­sicht­lich berech­tigt ist und die von der Gegen­sei­te gefor­der­ten Kos­ten rela­tiv gering sind, dann liegt es oft nahe, die gefor­der­te Unter­las­sungs­er­klä­rung ein­fach abzu­ge­ben und sich die Kos­ten einer eige­nen anwalt­li­chen Bera­tung zu spa­ren.

Dies ist aber in mehr­fa­cher Hin­sicht ris­kant:

  • Oft sind die Unter­las­sungs­er­klä­run­gen so vor­for­mu­liert, dass man hier zusätz­li­che Ver­pflich­tun­gen und unnö­ti­ge Risi­ken ein­geht.
  • Auch die Ver­trags­stra­fe ist häu­fig unnö­tig hoch ange­setzt –als Laie kann man aber nicht beur­tei­len, ob und inwie­weit die­se Beträ­ge her­ab­zu­set­zen sind.

Und auch wenn es für den juris­ti­schen Lai­en para­dox erscheint:

In man­chen Fäl­len kann es sogar rat­sa­mer und güns­ti­ger sein, bewusst kei­ne Unter­las­sungs­er­klä­rung abzu­ge­ben, es also auf einen etwa­igen Rechts­streit ankom­men zu las­sen. Ein spe­zia­li­sier­ter Anwalt kann Ihnen hier hel­fen, die opti­ma­le Ent­schei­dung zu tref­fen.

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