Hauptsacheverfahren
Neben einer vorläufigen Regelung im einstweiligen Rechtschutz kann aber auch (zusätzlich) im sog. Hauptsacheverfahren auf Unterlassung geklagt werden. Hier wird dann — in der Regel nach mündlicher Verhandlung — durch Urteil entschieden.
Im Gegensatz zum Eilverfahren wird hier der behauptete Anspruch sehr genau geprüft, d..h der Kläger muss seine Rechte auch tatsächlich beweisen und belegen können.
Das Hauptsacheverfahren dauert deutlich länger — es kann durchaus mehrere Monate dauern, bis überhaupt eine Verhandlung stattfindet. Bis es zum Urteil kommt, kann im Extremfall sogar über ein Jahr vergehen.
In vielen Fallkonstellationen — insbesondere im Markenrecht — ist das Landgericht zuständig, wo Anwaltszwang herrscht.