Weswegen kann abgemahnt werden ?
Eine Abmahnung kann – wortwörtlich – aus tausend Gründen erfolgen.
Häufige Abmahngründe ergeben sich aus Wettbewerbsrecht, aus Marken- oder Namensrecht sowie aus Urheberrecht. Auch die Verletzung von Persönlichkeitsrechten (beispielsweise das unbefugte Veröffentlichen von (Nackt-)Fotos oder privaten Videofilmen kann abgemahnt werden.
Hier finden Sie eine Auswahl einschlägiger Gesetze und Normen, die Gegenstand von Abmahnungen sind: Wettbewerbsrechtliche Abmahngründe
Web-Shop/Internet-Auftritt: häufige Abmahnfallen
Domainname:
- Der Domain-Name darf keine Rechte Dritte verletzen (z.B. aus Markenrecht, Namensrecht, Geschäftsbezeichnung, Urheberrecht,..)
e‑Commerce:
- Fehlende oder unrichtige Widerrufsbelehrung
- Erschwerung der Ausübung des Widerrufsrechts
- Unvollständige Preisangaben
- Fehlerhafte AGB
- Fehlende Einwilligung zum Datenschutz
- Wettbewerbswidrige Werbung/Anpreisungen/Hervorhebungen
Geschäftsbetrieb:
- Markenverletzung (z.B. Abbildungen, Logos, Reimport)
- Urheberrechtsverletzung (z.B. Fotos, Texte, Musik)
- Widersprechende AGB / Widerrufsbelehrung
- Unzulässige Werbeaktionen
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