Abmahnung: Wer darf abmahnen ?
Eine Abmahnung kann grundsätzlich jeder aussprechen, der in einem Recht verletzt wird.
Dies kann beispielsweise ein Inhaber einer Marke oder ein Namensträger sein, dessen Bezeichnung von einem anderen unberechtigt verwendet wird. Aber auch wer beleidigt, verleumdet oder durch unwahre Tatsachen geschädigt wird, kann den Täter abmahnen (lassen).
Eine Ausnahme besteht bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten — beispielsweise wenn unzulässige AGB verwendet werden: hier kann nicht jeder potentiell Betroffene klagen, sondern es muss ein sog. Wettbewerbsverhältnis bestehen.
Abmahnberechtigt sind in solchen Fällen grundsätzlich nur (direkte) Mitbewerber sowie die in § 8 III UWG genannten Stellen, insbesondere Wettbewerbsverbände, Verbraucherschutzvereine, Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern.
Ist ein Anwalt erforderlich ?
Die Abmahnung muss nicht zwingend von einem Anwalt versendet werden, d.h. der Geschädigte kann auch selbst abmahnen.
Allerdings ist dies das Abmahnen in Eigenregie aus nachfolgenden Gründen nicht vernünftig:
- Es ist für juristische Laien schwierig, eine ordnungsgemäße und rechtssichere Abmahnung zu erstellen
- Ist die Abmahnung fehlerhaft, dann kann der Abgemahnte seinerseits mit einer Gegenabmahnung reagieren — selbst im Falle eines berechtigt gerügten Rechtsverstoßes kann das Ganze dann “dumm laufen” und sehr schnell zu einem teuren Bumerang werden.
- Der eigene (Zeit-)Aufwand für die Erstellung der Abmahnung wird dem Geschädigten in der Regel nicht ersetzt, während die Kosten für einen hierzu eingeschalteten Anwalt grundsätzlich zu erstatten sind