Negative Feststellungsklage
Mit einer negativen Feststellungsklage kann man gerichtlich klären lassen, daß ein vom Gegner behaupteter Anspruch tatsächlich nicht besteht.
Im Falle einer unberechtigten Abmahnung kann man sich mit einer solchen Klage sehr effizient wehren: der Abmahner muss in der Regel nicht einmal informiert oder aufgeklärt werden, sondern kann direkt verklagt werden. Ist die Abmahnung nämlich tatsächlich unberechtigt, dann muß der Abmahner die kompletten Kosten tragen. Selbstverständlich sollte eine negative Feststellungsklage aber nur erhoben werden, wenn die Abmahnung offensichtlich unberechtigt bzw. fehlerhaft ist — dies ist gerade in markenrechtlichen Auseinandersetzungen oft der Fall.