Eilbedürftigkeit
Eine einstweilige Verfügung setzt voraus, dass die Sache eilbedürftig ist. Dies setzt in der Regel voraus, dass man spätestens 4 Wochen nach Kenntnis einer Rechtsverletzung einen entsprechenden Antrag beim Gericht stellt. Ansonsten wird unterstellt, dass die Angelegenheit doch nicht so „dringlich“ sein kann; ein Antrag auf einstweilige Verfügung würde dann als unzulässig zurückgewiesen.