RA Ebert ist einer der weni­gen Fach­an­wäl­te für Infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie­recht; seit über 15 Jah­ren ist er auch Hoch­schul­lehr­be­auf­trag­ter für Inter­net­recht und e‑commerce.

Sehr geehr­ter Herr Ebert, zu Beginn gleich eine pro­vo­ka­ti­ve Fra­ge: es gibt fast 150.000 Anwäl­te – war­um soll­te man nach Erhalt einer Abmah­nung nun aus­ge­rech­net Sie beauf­tra­gen ?

Die Fra­ge ist voll­kom­men berech­tigt. Das IT-Recht, mit Pro­blem­stel­lun­gen aus Wettbewerbs‑, Marken‑, Namens‑, Domain- und Urhe­ber­recht sowie aus zahl­rei­chen Ver­brau­cher­schutz­vor­schrif­ten, ist eine sehr spe­zi­el­le Mate­rie. Nahe­zu täg­lich erge­hen neue Gerichts­ent­schei­dun­gen, viel­fach ist die Rechts­la­ge auch noch unklar oder mit euro­pa­wei­tem Bezug zu betrach­ten. Es liegt daher in der Natur der Sache, dass ange­sichts die­ses Umfangs meist nur ein spe­zia­li­sier­ter Anwalt opti­mal bera­ten kann.

Oder um es ganz pla­ka­tiv zu for­mu­lie­ren: wer Rücken­schmer­zen hat, geht ver­nünf­ti­ger­wei­se zum Ortho­pä­den — und eben nicht zum Haut­arzt oder zum HNO-Spe­zia­lis­ten, die man vom Ten­nis oder Gol­fen kennt. Obwohl bei­de ja auch Ärz­te sind und behan­deln dürf(t)en.

Sie mei­nen also: den Anwalt, den man vom Golf­club kennt oder der bis­lang schon die Fir­ma in ande­ren Sachen ver­tre­ten hat , sol­le man eher nicht neh­men ?

Nein, das habe ich nicht gesagt. Wenn der Anwalt wirk­lich auf die Fra­ge­stel­lung spe­zia­li­siert bzw. fach­lich kom­pe­tent ist, dann wäre er wohl sogar eine sehr gute Wahl.

Ansons­ten soll­te man sich aber schon über­le­gen, ob man dort fach­lich gut auf­ge­ho­ben ist. Denn eine nicht ganz opti­ma­le Bera­tung – und erst recht ein Feh­ler —  kann in die­sen Rechts­be­rei­chen sehr viel Geld kos­ten.

Abge­se­hen davon spart man sich als Unter­neh­mer auch viel Zeit, wenn der Anwalt mit den tech­ni­schen Zusam­men­hän­gen bereits ver­traut ist  und man die­sem nicht erst noch sämt­li­che Fach­be­grif­fe erklä­ren muss.

Die gan­zen Abmah­nun­gen – meist han­delt es sich dabei doch nur um „Abzo­cke­rei“, oder ?

In den meis­ten Fäl­len sind Abmah­nun­gen begrün­det, weil ein rechts­wid­ri­ges Ver­hal­ten vor­lag.  Sicher­lich gab und gibt es auch rechts­miss­bräuch­li­che Abmah­nun­gen. Hier­ge­gen kann man sich aber weh­ren; unbe­rech­tig­te Abmah­ner sind daher auch schon wegen Betru­ges ver­ur­teilt wor­den. Auch hat der Gesetz­ge­ber zwi­schen­zeit­lich reagiert: Pri­vat­per­so­nen sind seit eini­ger Zeit vor über­zo­ge­nen urhe­be­recht­li­chen Abmahn­kos­ten geschützt.

Und was auf den ers­ten Blick nicht ein­leuch­tend ist: eine Abmah­nung ist sogar durch­aus im Sin­ne des Abge­mahn­ten ! Denn als Alter­na­ti­ve blie­be dem Geschä­dig­ten ja ansons­ten nur, gleich vor Gericht zu zie­hen. Das  wür­de dann aber zu noch höhe­ren Kos­ten füh­ren.

 

War­um müss­te er denn gleich vor Gericht ? Er könn­te doch den ande­ren zunächst kon­tak­tie­ren und mit die­sem die Ange­le­gen­heit so regeln ?

Das ist theo­re­tisch rich­tig – in der Pra­xis funk­tio­niert das aber so nicht. Meist wird ein Geschä­dig­ter nicht ernst genom­men, wenn er selbst und ohne Anwalt abmahnt. Dazu gin­ge er auch ein erheb­li­ches Risi­ko ein: denn for­mu­liert er bei der Abmah­nung etwas falsch, dann kann der Geg­ner unter Umstän­den gleich vor Gericht zie­hen und fest­stel­len las­sen, dass die For­de­run­gen in die­ser Form unbe­rech­tigt sind. Als Geschä­dig­ter trägt man dann auch noch die Kos­ten des Geg­ners, wäh­rend der eige­ne Zeit- und Arbeits­auf­wand nicht ersetzt wird.

Soweit es sich also nicht um eine Lap­pa­lie han­delt, die man mit einem kur­zen Tele­fon­an­ruf aus der Welt schaf­fen kann, soll­te eine Abmah­nung daher doch bes­ser durch einen Anwalt erle­digt wer­den

Was kön­nen Sie als Anwalt denn tun, wenn ich eine Abmah­nung erhal­te ?

Zunächst prü­fe ich, ob die Abmah­nung über­haupt berech­tigt ist. Falls ja, dann bespre­che ich mit Ihnen, ob und inwie­weit ich die Abga­be einer Unter­las­sungs­er­klä­rung für gebo­ten hal­te. In der Regel muss dazu die vom Geg­ner vor­for­mu­lier­te Erklä­rung abge­än­dert („modi­fi­ziert“) wer­den.

Auch wer­de ich ver­su­chen, die von der Gegen­sei­te gefor­der­ten Kos­ten zu sen­ken.

Ist die Abmah­nung unbe­rech­tigt oder über­zo­gen, dann besteht die Mög­lich­keit, dass man sich wehrt und eine sog. nega­ti­ve Fest­stel­lungs­kla­ge ein­reicht – der Geg­ner muss dann auch mei­ne Anwalts­kos­ten tra­gen.

Zum Schluss: Ich habe gese­hen, dass Sie auch sozi­al­recht­li­che The­men behan­deln – wie passt das denn nun zusam­men ?

Das ist rich­tig. Schon seit Beginn mei­ner Anwalts­tä­tig­keit ver­wen­de ich einen Teil mei­ner Arbeits­zeit (und Frei­zeit) dar­auf, Men­schen mit Behin­de­rung zu hel­fen. Denn es ist für die Betrof­fe­nen oft schwie­rig, anwalt­li­che Hil­fe  zu fin­den — der­ar­ti­ge Man­da­te sind für Anwäl­te näm­lich kaum lukra­tiv und machen dazu meist auch noch über­durch­schnitt­lich viel Arbeit.

So habe ich zwi­schen­zeit­lich mehr als 5.000 kos­ten­lo­se Rechts­be­ra­tun­gen bzw. recht­li­che Ver­tre­tun­gen über­nom­men – was  bei  regu­lä­rer Abrech­nung einer Hono­rar­sum­me von weit über  1.000.000,00 EUR  ent­sprä­che!

Ich unter­stüt­ze ins­be­son­de­re Kin­der, Eltern und Betrof­fe­ne mit Dia­be­tes bei sozi­al- und arbeits­recht­li­chen Fra­gen. Qua­si neben­bei hat sich so erge­ben, dass ich bun­des­weit zum „Fach­mann“ für das The­ma „Dia­be­tes und Recht“ wur­de und auch in zahl­rei­chen ehren­amt­li­chen Funk­tio­nen aktiv bin.

(Anmer­kung: eine Über­sicht über das Enga­ge­ment von RA Ebert fin­den Sie hier)

Sehr geehr­ter Herr Ebert, herz­li­chen Dank für das Gespräch.

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