Ver­brau­cher ist gem. § 13 BGB jede natür­li­che Per­son, die ein Rechts­ge­schäft zu einem Zwe­cke abschließt, der weder ihrer gewerb­li­chen noch ihrer selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit zuge­rech­net wer­den kann. Eine Fir­ma – bei­spiels­wei­se eine GmbH – ist ->Unter­neh­mer und kann somit kein Ver­brau­cher sein.

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