Mit wel­chen Kos­ten muss ich bei einer Abmah­nung rech­nen ?

Die Kos­ten einer Abmah­nung rich­ten sich grund­sätz­lich nach dem sog. „Streit­wert“. Je höher die­ser Streit­wert, umso höher sind auch die Anwalts­kos­ten. In nach­ste­hen­der Tabel­le haben wir eine gro­be Über­sicht der Kos­ten zusam­men­ge­stellt, mit denen im Fal­le einer Abmah­nung zu rech­nen ist.

Rechts­ver­let­zung Bei­spiel Streit­wert Geg­ne­ri­sche Abmahn­kos­ten
Ein­fa­cher wett­be­werbs­recht­li­cher Ver­stoß Unzu­rei­chen­des Impres­sum 3.000,00 EUR — 5.000,00 EUR Ca. 400–500 EUR
Mehr­fa­cher wett­be­werbs­recht­li­cher Ver­stoß Meh­re­re rechts­wid­ri­ge Klau­seln in AGB 3.000,00 EUR pro Klau­sel Ca. 700- 1500 EUR
Namens­rechts­ver­let­zung Ver­let­zung eines pri­va­ten Namens­rechts durch Inter­net­do­main 3.000,00 EUR — 5.000,00 EUR Ca. 400–500 EUR
Mar­ken­rechts­ver­let­zung Ver­let­zung eines Mar­ken­rechts durch Inter­net­do­main min­des­tens 50.000 EUR min­des­tens 1.800,00 EUR , hin­zu kom­men erheb­li­che Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen
Urhe­ber­rechts­ver­let­zung Ver­wen­dung einer Foto­gra­fie 3.000,00 EUR — 5.000,00 EUR ca. 400–500 EUR , hin­zu kommt Scha­dens­er­satz in Höhe von ca. 400,00 – 800,00 EUR
Urhe­ber­rechts­ver­let­zung durch Pri­vat­per­son „Musik­tausch“ eines ein­zel­nen Songs 1.000,00 EUR ca. 150,00 EUR , hin­zu kommt Scha­dens­er­satz in Höhe von ca. 15,00 – 1000,00 EUR

Kommt es zum Rechts­streit, dann ent­ste­hen noch deut­lich höhe­re Kos­ten: Das Kos­ten­ri­si­ko einer mar­ken­recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung in ers­ter Instanz beträgt bereits knapp 10.000,00 EUR

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