Mit welchen Kosten muss ich bei einer Abmahnung rechnen ?
Die Kosten einer Abmahnung richten sich grundsätzlich nach dem sog. „Streitwert“. Je höher dieser Streitwert, umso höher sind auch die Anwaltskosten. In nachstehender Tabelle haben wir eine grobe Übersicht der Kosten zusammengestellt, mit denen im Falle einer Abmahnung zu rechnen ist.
| Rechtsverletzung | Beispiel | Streitwert | Gegnerische Abmahnkosten |
| Einfacher wettbewerbsrechtlicher Verstoß | Unzureichendes Impressum | 3.000,00 EUR — 5.000,00 EUR | Ca. 400–500 EUR |
| Mehrfacher wettbewerbsrechtlicher Verstoß | Mehrere rechtswidrige Klauseln in AGB | 3.000,00 EUR pro Klausel | Ca. 700- 1500 EUR |
| Namensrechtsverletzung | Verletzung eines privaten Namensrechts durch Internetdomain | 3.000,00 EUR — 5.000,00 EUR | Ca. 400–500 EUR |
| Markenrechtsverletzung | Verletzung eines Markenrechts durch Internetdomain | mindestens 50.000 EUR | mindestens 1.800,00 EUR , hinzu kommen erhebliche Schadensersatzforderungen |
| Urheberrechtsverletzung | Verwendung einer Fotografie | 3.000,00 EUR — 5.000,00 EUR | ca. 400–500 EUR , hinzu kommt Schadensersatz in Höhe von ca. 400,00 – 800,00 EUR |
| Urheberrechtsverletzung durch Privatperson | „Musiktausch“ eines einzelnen Songs | 1.000,00 EUR | ca. 150,00 EUR , hinzu kommt Schadensersatz in Höhe von ca. 15,00 – 1000,00 EUR |
Kommt es zum Rechtsstreit, dann entstehen noch deutlich höhere Kosten: Das Kostenrisiko einer markenrechtlichen Auseinandersetzung in erster Instanz beträgt bereits knapp 10.000,00 EUR
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