Warum droht eine Unterlassungsklage ?
Neben dem einstweiligen Rechtschutz kann aber auch (zusätzlich) im sog. Hauptsacheverfahren auf Unterlassung geklagt werden. Hier wird dann — in der Regel nach mündlicher Verhandlung — durch Urteil entschieden; üblicherweise das Landgericht zuständig.
Im Gegensatz zum Eilverfahren wird hier der behauptete Anspruch sehr genau geprüft, d.h. der Kläger muss seine Rechte auch tatsächlich beweisen und belegen können.
Das Hauptsacheverfahren dauert deutlich länger — es kann durchaus mehrere Monate dauern, bis überhaupt eine Verhandlung stattfindet — bis es zum Urteil kommt, kann im Extremfall sogar über ein Jahr vergehen.
Wird eine “einstweilige” Verfügung erwirkt, so handelt es sich nur um eine vorläufige Regelung.
Der Kläger muss daher innerhalb von 6 Monaten auch Klage in der Hauptsache erheben, danach wird die einstweilige Verfügung wertlos. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Antragsgegner mit einem sog. “Abschlussschreiben” klarstellt, dass er die einstweilige Verfügung auch als abschließende Regelung anerkennt und es daher keines zusätzlichen Hauptsacheverfahrens (mehr) bedarf.