Für die Ver­tre­tung in gericht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten ent­ste­hen die nach dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz zu berech­nen­den Gebüh­ren.

Die Höhe der Gebüh­ren rich­tet sich dabei in vie­len Fäl­len nach dem sog. “Streit­wert”. Anwäl­te dür­fen die­se gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Min­dest­ge­büh­ren nicht unter­schrei­ten.

Nur in außer­ge­richt­li­chen Ange­le­gen­hei­ten dür­fen auch nied­ri­ge­re Gebüh­ren ver­ein­bart wer­den.

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