Eine Abmah­nung ist eine for­ma­le, außer­ge­richt­li­che Auf­for­de­rung an eine ande­re Per­son, ein bestimm­tes Ver­hal­ten künf­tig zu unter­las­sen. Im Klar­text bedeu­tet dies: jemand, der das Recht eines ande­ren ver­letzt, wird von die­sem auf­ge­for­dert, sein rechts­wid­ri­ges Han­deln in Zukunft zu unter­las­sen. Häu­fi­ge Abmahn­grün­de erge­ben sich aus Wett­be­werbs­recht, aus Mar­ken­recht oder Urhe­ber­recht. Auch…

Gem. § 3 Mar­kenG kön­nen „alle Zei­chen, ins­be­son­de­re Wör­ter ein­schließ­lich Per­so­nen­na­men, Abbil­dun­gen, Buch­sta­ben, Zah­len, Hör­zei­chen, drei­di­men­sio­na­le Gestal­tun­gen ein­schließ­lich der Form einer Ware oder ihrer Ver­pa­ckung sowie sons­ti­ge Auf­ma­chun­gen ein­schließ­lich Far­ben und Farb­zu­sam­men­stel­lun­gen“ geschützt wer­den. Vor­aus­set­zung ist aber unter ande­rem, dass die Mar­ke unter­schei­dungs­kräf­tig ist; man darf also mit der Mar­ke…

Unter­neh­mer ist gem. § 14 BGB eine natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son oder eine rechts­fä­hi­ge Per­so­nen­ge­sell­schaft, die bei Abschluss eines Rechts­ge­schäfts in Aus­übung ihrer gewerb­li­chen oder selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit han­delt.

Ver­brau­cher ist gem. § 13 BGB jede natür­li­che Per­son, die ein Rechts­ge­schäft zu einem Zwe­cke abschließt, der weder ihrer gewerb­li­chen noch ihrer selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit zuge­rech­net wer­den kann. Eine Fir­ma – bei­spiels­wei­se eine GmbH – ist ->Unter­neh­mer und kann somit kein Ver­brau­cher sein.

Die Ver­mu­tung einer sog. ->“Wie­der­ho­lungs­ge­fahr” kann nur dadurch aus­ge­räumt wer­den, dass man dem Abmah­nen­den eine ange­mes­se­ne Straf­zah­lung für jeden Fall eines wei­te­ren Rechts­ver­sto­ßes anbie­tet. Der Abge­mahn­te muss die Ernst­haf­tig­keit sei­ner künf­ti­gen Rechts­treue durch ein sog. Ver­trags­stra­fever­spre­chen unter­strei­chen. Bei­spiel: A. ver­pflich­tet sich, für jeden Fall der Zuwi­der­hand­lung eine Ver­trags­stra­fe in Höhe…

Wenn ein Geschä­dig­ter nicht sicher sein kann, dass sei­ne Rech­te nicht wei­ter­hin bzw. erneut ver­letzt wer­den, dann spricht man von sog. Wie­der­ho­lungs­ge­fahr. Dies ist bei­spiels­wei­se der Fall, wenn auf eine Abmah­nung nicht reagiert wird – der Rech­te­inha­ber muss dann davon aus­ge­hen, dass die Rechts­ver­let­zun­gen wei­ter­ge­hen. Er kann dann sofort gericht­li­che…

Eine einst­wei­li­ge Ver­fü­gung setzt vor­aus, dass die Sache eil­be­dürf­tig ist. Dies setzt in der Regel vor­aus, dass man spä­tes­tens 4 Wochen nach Kennt­nis einer Rechts­ver­let­zung einen ent­spre­chen­den Antrag beim Gericht stellt. Ansons­ten wird unter­stellt, dass die Ange­le­gen­heit doch nicht so „dring­lich“ sein kann; ein Antrag auf einst­wei­li­ge…

In drin­gen­den Fäl­len (->Eil­be­dürf­tig­keit) kann beim zustän­di­gen Gericht eine einst­wei­li­ge Ver­fü­gung oder Anord­nung erwirkt wer­den, um damit eine Rechts­ver­let­zung gericht­lich zu ver­bie­ten. Ein sol­ches Ver­bot hat kei­ne auf­schie­ben­de Wir­kung und muss sofort beach­tet wer­den – dies bedeu­tet im Ein­zel­fall, dass ein Inter­net­shop oder eine Pro­dukt­be­zeich­nung unver­mit­telt nicht mehr…

Eine Abmah­nung kann – wort­wört­lich – aus tau­send Grün­den erfol­gen. Häu­fi­ge Abmahn­grün­de erge­ben sich aus Wett­be­werbs­recht, aus Mar­ken- oder Namens­recht sowie aus Urhe­ber­recht.. Auch die Ver­let­zung von Per­sön­lich­keits­rech­ten (bei­spiels­wei­se das unbe­fug­te Ver­öf­fent­li­chen von (Nackt-)Fotos oder pri­va­ten Video­fil­men kann abge­mahnt wer­den. Nach­ste­hend fin­den Sie eine Aus­wahl ein­schlä­gi­ger Geset­ze und Nor­men, die…

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