In einer am 06.06.2018 ver­öf­fent­lich­ten, gemein­sa­men Ein­schät­zung wei­sen die deut­schen Daten­schutz­be­hör­den in Zusam­men­hang mit face­book und ver­gleich­ba­ren social media dar­auf hin, dass ” daß “drin­gen­der Hand­lungs­be­darf für die Betrei­ber von Fan­pages besteht.”

Alle, die eine nicht aus­schliess­lich pri­va­te “Fan­page” bei face­book betrei­ben, soll­ten auf die­se unmiss­ver­ständ­li­che War­nung der Daten­schutz­be­hör­den nun umge­hend reagie­ren- ansons­ten dro­hen hohe Buss­gel­der und Abmah­nun­gen.

Der Bun­des­ge­richts­hof hat in einem aktu­el­len Urteil (BGH, Urt. v. 14.3.2017, VI ZR 721/15) klar­ge­stellt, daß Wer­bung per email nur unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen zuläs­sig ist: die hier­zu erfor­der­li­che Ein­wil­li­gung des Emp­fän­gers ist nur wirk­sam, wenn die­ser zuvor umfas­send über die kon­kre­ten Pro­duk­te bzw. Dienst­leis­tun­gen infor­miert wur­de, zu der er spä­ter Wer­bung erhal­ten soll. Eine sol­che Auf­klä­rung und Infor­ma­ti­on wird in der Pra­xis bis­lang kaum gemacht — es droht daher eine neue Abmahn­wel­le.

Das Land­ge­richt Stutt­gart (Urteil vom 07.11.2016, AZ: 40 O65/16 KfH) hat einem Anbie­ter von Glu­ko­se-Mess­sys­te­men und Insu­lin­pum­pen ver­bo­ten, Ange­hö­ri­gen der Heil­be­ru­fe eine kos­ten­lo­se Daten­ma­nage­ment-Soft­ware zur Ver­fü­gung zu stel­len. Es han­de­le sich hier­bei um eine ver­bo­te­ne Zuwen­dung gem. § 7 HWG, die das Ver­ord­nungs­ver­hal­ten des Arz­tes beein­flus­sen soll.
Der betref­fen­de Anbie­ter muss nun damit rech­nen, daß es womög­lich auch zu straf­recht­li­chen Ermitt­lun­gen (§299b StGB) kommt. Ärz­te, wel­che sich sol­che Zuwen­dun­gen schen­ken lies­sen, könn­ten dann eben­falls in den Sog der Ermitt­lun­gen gera­ten.

Medi­ka­men­ten­ver­wal­tun­gen, Fit­ness­tra­cker, Dia­be­tes-Tage­bü­cher oder Diät­plä­ne — es gibt eine Viel­zahl von Gesund­heits­ap­ps, deren Qua­li­tät jedoch sehr unter­schied­lich ist. Man­che die­ser Apps brin­gen sogar erheb­li­che Risi­ken für die Anwen­der mit sich.

„Mei­ne Wer­te kann jeder wis­sen“ oder „Ich habe nichts zu ver­ber­gen“ – sol­che oder ähn­li­che Kom­men­ta­re kom­men oft, wenn es um das The­ma Daten­schutz geht. Natür­lich muss man nicht über­all Böses ver­mu­ten. Trotz­dem soll­te man nicht all­zu blau­äu­gig sein, denn ein all­zu offe­ner Umgang mit Gesund­heits­da­ten wird sich rächen – erheb­li­che Nach­tei­le sind qua­si vor­pro­gram­miert.

Mein kos­ten­lo­ses eBook zeigt Risi­ken auf und gibt nütz­li­che Tipps zur Aus­wahl der geeig­ne­ten Gesund­heits-App.

Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat­te heu­te (VI ZR 34/15 – Urteil vom 1. März 2016) über die Kla­ge eines Zahn­arz­tes zu ent­schei­den, der sich gegen eine aus sei­ner Sicht unbe­rech­tig­te Bewer­tung bzw. Beno­tung durch einen Nut­zer der Platt­form “jame­da” weh­ren woll­te. Der Zahn­arzt bestritt aller­dings, daß er den jewei­li­gen…

Am 24.02.2016 tritt das “Gesetz zur Ver­bes­se­rung der zivil­recht­li­chen Durch­set­zung von ver­brau­cher­schüt­zen­den Vor­schrif­ten des Daten­schutz­rechts” in Kraft. Die­ses bringt eini­ge Neue­run­gen und zusätz­li­che Abmahn­ge­fah­ren.

Bestimm­te Berufs­grup­pen wie Ärz­te, Rechts­an­wäl­te, Psy­cho­lo­gen oder Steu­er­be­ra­ter sind gem. § 203 StGB ver­pflich­tet, die ihnen anver­trau­ten Infor­ma­tio­nen ver­trau­lich zu hal­ten. Wer die Schwei­ge­pflicht ver­letzt, muß mit straf­recht­li­cher Ver­fol­gung und berufs­recht­li­chen Maß­nah­men rech­nen. Der  Ein­satz  von  Com­pu­tern  ist in die­ser Hin­sicht vor allem im ärzt­li­chen Umfeld pro­ble­ma­tisch: Ärz­tin­nen  und  Ärz­te …

Der Euro­päi­sche Gerichts­hof (EuGH) hat in einer aktu­el­len Ent­schei­dung (Beschluss vom 21.10.2014, Az.: C – 348/13) klar­ge­stellt, daß das Ein­bet­ten exter­ner Inhal­te — also bei­spiels­wei­se das Ein­bin­den von Vide­os und Musik­da­tei­en bei face­book — grund­sätz­lich kei­ne öffent­li­che Wie­der­ga­be im urhe­be­recht­li­chen Sin­ne dar­stellt. Dies war bis­lang noch umstrit­ten; vor allem das…

Phis­hing, also der Ver­such, mit­tels gefälsch­ter eMails oder “gefak­ter” Web­sei­ten an per­sön­li­che Daten zu gelan­gen, wird seit vie­len Jah­ren betrie­ben — und die Tricks wer­den immer aus­ge­feil­ter. Die Betrü­ger haben es dabei ger­ne auf Bank­kun­den abge­se­hen: in einer eMail — die ver­meint­lich von der eige­nen Bank stammt —…

Es hat sich mitt­ler­wei­le ja her­um­ge­spro­chen, daß für “geschäfts­mä­ßi­ge Tele­me­di­en” eine Anbie­ter­kenn­zeich­nung (“Impres­sum”) vor­ge­schrie­ben ist. Ein sol­ches Impres­sum muss aus­führ­li­che Anga­ben zum Betrei­ber der Sei­ten ent­hal­ten, für bestimm­te Bran­chen und Berufs­bil­der gel­ten dabei beson­de­re Pflich­ten.  Das Impres­sum muss zudem “leicht erkenn­bar, unmit­tel­bar erreich­bar und stän­dig ver­füg­bar” sein, gere­gelt ist dies…

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